Teilnahmebedingungen

  1. Für die Einhaltung und Umsetzung der Regeln ist der/die Verkäufer/in verantwortlich.
  2. Der Flohmarktstand ist ausschließlich im eigenen Hof oder Garten, sowie auf Privatgrund erlaubt.
  3. Der Verkauf von Speisen und Getränken ist nicht erlaubt.
  4. Es dürfen keine Verkaufsstände auf Gehwegen, Grünanlagen, Parks oder sonstigen öffentlichen Flächen aufgestellt werden.
  5. Rettungs- und Fluchtwege dürfen nicht zugestellt oder blockiert werden und sind immer freizuhalten.
  6. Jeder ist für den Ablauf und Aufbau seines Stand selber verantwortlich und im rechtlichen Sinn Veranstalter.
  7. Wenn Sie in einer Mietwohnung leben, bitten Sie Ihren Vermieter oder die Hausverwaltung um Erlaubnis zur Teilnahme.
  8. Der Standbetreiber muss ggf. anfallenden Müll außerhalb seines Grundstückes selbst entsorgen.
  9. Jugendliche unter 18 Jahre ist das Anbieten von Waren nur mit Zustimmung des Erziehungsberechtigten gestattet, dieser ist auch für die Einhaltung der Teilnahmeregeln verantwortlich.
  10. Bei schlechtem Wetter wird der Hofflohmarkt verschoben und ein neuer Termin über die Homepage mitgeteilt.
  11. Die Organisatorin übernimmt gegenüber den Standbetreibern und dessen Gegenständen keinerlei Haftung. Der Standbetreiber handelt auf dem Flohmarkt auf eigenes Risiko und muss sich selbst von Verlust oder Beschädigung schützen.